Bekomme ich nach der Matura bis zum Zivildienst Familienbeihilfe?

Für junge Familien bietet die Familienbeihilfe während der Zeit der Matura einen wichtigen finanziellen Rückhalt. Nach dem Abschluss stellt sich die Frage, ob die Bezüge auch bis zum Antritt des Zivildiensts zur Verfügung stehen. Welche verschiedenen Optionen für diesen Lebensabschnitt derzeit zur Verfügung stehen und worauf auf dem Weg ins Berufsleben zu achten ist, klären wir hier.

 

Vorteile mit Zivildienst

Grundsätzlich ist die Familienbeihilfe in Österreich so konzipiert, dass zu jeder Zeit ein Anreiz für die berufliche Weiterbildung besteht. An und für sich fällst du mit dem Zivildienst damit etwas aus dem Raster. Denn obwohl dabei nicht das wirtschaftliche Wohl allein im Vordergrund steht, leistest du mit dem ehrenamtlichen Engagement einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Um durch diese Aktivität nicht noch finanzielle Nachteile fürchten zu müssen, ist es auch in der Zeit nach der Matura und vor dem Zivildienst möglich, die Familienbeihilfe weiter zu erhalten.

Aktuell ist dieser Umstand jedoch an ein paar einschränkende Regeln geknüpft, auf die es sich einen Blick zu werfen lohnt. So muss dem Land glaubhaft gemacht werden, dass die Berufsausbildung nach dem geleisteten Zivildienst so rasch wie möglich aufgenommen bzw. fortgesetzt wird. Grundsätzlich reicht es dabei nicht aus, eine rasche Wiederaufnahme der Berufsausbildung zu versprechen, dies im Anschluss jedoch nicht einzuhalten. Wie die Seite der Arbeiterkammer deutlich macht, ist es unter diesem Umstand sogar möglich, dass die gezahlte Beihilfe im Anschluss zurückgefordert wird. Je nach dem, welche finanziellen Mittel im persönlichen Fall zur Verfügung stehen, kann sich daraus ein wirtschaftlicher Engpass der unangenehmen Art ergeben.

 

Die Familienbeihilfe beantragen

Nach der Geburt des Kindes kann die Familienbeihilfe zu jeder Zeit beantragt werden. Dafür reicht es aus, dass ein Elternteil beim zuständigen Finanzamt den Antrag auf Direktauszahlung der Familienbeihilfe und des monatlichen Kinderabsetzbetrages beantragt. Das entsprechende Formular ist auch im Internet zu finden. Mit vier einfachen Schritten ist der Erhalt der Beihilfe möglich:

  • Herunterladen des Formulars
  • Ausfüllen des Antrags
  • Einreichung beim örtlichen Finanzamt
  • Auszahlung des Geldes

 

In Kombination mit dem angegebenen Girokonto und den entsprechenden Unterlagen beginnt die Auszahlung ab diesem Stichtag. Der Antrag selbst ist dabei völlig kostenlos.

Wer es nicht schafft, den Antrag auf Familienbeihilfe rechtzeitig zu stellen, kann dies auch rückwirkend tun. Insgesamt ist es mit den entsprechenden Unterlagen möglich, die Bezüge über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren rückwirkend zu erhalten. Erst nach dieser Frist verfallen die Ansprüche und können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Wie hoch ist die Zahlung?

Die normale Höhe der Familienbeihilfe ist in erster Linie vom Alter des Kindes abhängig. Ab der Geburt beträgt die Höhe der Beihilfe 114 Euro pro Monat. Ab einem Alter von 3 Jahren ist es derzeit möglich, 121,90 Euro zu erhalten. Die nächste Erhöhung gibt es dann ab einem Alter von 10 Jahren auf 141,50 Euro.

Über die Geschwisterstaffelung erhöhen sich die Bezüge für größere Familien noch weiter. Für zwei Kinder erhöht sich der Gesamtbetrag zur Zeit um 7,10 Euro pro Monat. Familien mit drei Kindern erhalten 17,40 Euro pro Monat zusätzlich, ab vier Kindern erhöht sich dieser Betrag noch einmal auf 26,50 Euro.

 

Die Zeit nach dem Zivildienst

Der Zivildienst ist nicht dafür bekannt, dass es in dieser Periode möglich wäre, besonders große Einkommen zu erwirtschaften. Für den eigenen Unterhalt ist aus dem Grund auch die Zeit nach dem geleisteten Zivildienst von Bedeutung. Wer dem Amt nachweisen kann, dass bereits ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz vorliegt, kann auch im Anschluss an den Zivildienst die Familienbeihilfe erhalten. Diese wird so lange ausgezahlt, bis der neue Lebensabschnitt tatsächlich beginnt und damit wieder eine neue Einkommensquelle zur Verfügung steht.

Wer direkt nach der Matura einen Job antritt, für den erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe. Die einzige Ausnahme ist ein Ferialjob, der zwischen Schule und Studium eingelegt wird. Unter diesem Umstand ist es noch länger möglich, die Bezüge zu erhalten und den Geldbeutel damit etwas zu entlasten. Ist das Antreten eines Arbeitsvertrags zunächst nur ein Mittel, um finanzielle Rücklagen für ein anschließendes Studium aufzubauen, so hat dies keine negativen Auswirkungen auf die Familienbeihilfe. Mit dem Einschreiben an der Hochschule oder Universität entsteht der Anspruch auf die Familienbeihilfe erneut. Direkt danach kann ein weiterer Antrag gestellt werden, vorausgesetzt die geltenden Altersgrenzen wurden bis dato noch nicht überschritten.

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