Du bist mit deiner Matura fertig und hast nun einen Stellungsbefehl in deinem Briefkasten erhalten? So geht es jedes Jahr etwa 45.000 jungen Männern, die das 17. Lebensjahr vollendet haben. Für sechs Monate dienst du nun im Grundwehrdienst im Bundesheer und fragst dich, wie du das finanziell stemmen kannst. Du musst keine Sorge haben; denn du wirst gut versorgt.
Inhalt
Wie hoch ist die Vergütung im Grundwehrdienst?
Du bekommst eine Vergütung, die sich aus einer Grundvergütung und einem Monatsgeld zusammensetzt. Insgesamt sind dies 321,22 Euro.
- 110,07 Euro Grundvergütung
- 211,15 Euro Monatsgeld
Diese Bezüge erhöhen sich für dich je nach dem von dir erreichten Dienstgrad. Voraussetzung dafür, einen höheren Dienstgrad erreichen zu können, ist die darauf vorbereitende Milizausbildung. Hast du diese erfolgreich abgeschlossen, bekommst du einmalig 480 Euro.
Nun heißt es vier Monate warten. Sind diese vier Monate nach dem erfolgreichen Abschluss vergangen, wirst du zum Gefreiten befördert und erhältst eine monatliche Zulage. Ohne diesen Abschluss kannst du auch befördert werden, allerdings einen Monat später. Die Beförderung erfolgt dann entweder, weil du dich freiwillig zu Milizübungen gemeldet oder im Dienst eine besondere Leistung erbracht hast.
Monatliche Zulagen der Dienstgrade
- 56,90 Euro als Gefreiter
- 71,13 Euro als Korporal
- 85,11 Euro als Zugsführer
Deine Vergütung wird jeweils in der Mitte des Monats auf dein Konto ausgezahlt.
Bist du in einem Einsatz, so erhöht sich dein Monatsgeld auf 492,67 Euro.
Weitere Leistungen
Du hast Anspruch auf folgende kostenlose Leistungen:
- Unterbringung (Kaserne)
- Verpflegung
- Bekleidung (Uniform)
- Ausrüstung
Für die Tage, an denen du dich außerhalb der Kaserne aufhältst, bekommst du 4,00 Euro Verpflegungskostenpauschale, wenn du dich rechtzeitig (bis 9 Uhr am Werktag vorher, Samstag gilt nicht als Werktag) von der Verpflegung abgemeldet hast. Bei außergewöhnlichen körperlichen Anstrengungen werden dir Verpflegungszuschläge gezahlt.
Fahrtkosten und Beihilfen für Grundwehrdienst, Ausbildungsdienst oder Wehrdienst als Zeitsoldat bzw. Kurzzeitsoldat
Die nachfolgenden Regelungen zu den Beihilfen gelten für Kurzzeitsoldaten, die Regelung zu den Fahrtkosten gilt für alle Zeitsoldaten.
Fahrtkosten
Du hast Anspruch auf Fahrtkosten. Für den erstmaligen Dienstantritt wird dir eine Fahrtberechtigung zugeschickt, die dich zur Fahrt mit dem ÖBB vom Wohnort zur Kaserne berechtigt. Kosten für weitere öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Straßenbahn oder Westbahn werden dir nachträglich ersetzt. Bei Anfahrt mit deinem Auto bekommst du den Wert der Bahnkarte ausgezahlt.
Für die weiteren Fahrten zwischen Kaserne und Wohnort solltest du bei deiner Dienststelle um die Österreichcard – Bundesheer vom ÖBB bitten. Sie gilt in der zweiten Klasse in allen Zügen der ÖBB. Bei Kontrollen musst du zusätzlich deinen Wehrdienstausweis vorzeigen.
Beihilfen für Kinder und Familie
Bist du nach dem Gesetz unterhaltspflichtig, so übernimmt für die Zeit des Grundwehrdienstes diesen Unterhalt das Bundesheer.
Unterhaltspflichtig kannst du für diese Personen sein:
- Ehepartner oder eingetragene Partner
- Kinder (auch außereheliche)
- Eltern
- Großeltern
Wohnungsbeihilfe
Besitzt du eine eigene Wohnung, so wird dir eine Beihilfe gezahlt. Sie entspricht den nachweislichen Kosten, die dir zur Beibehaltung deiner Wohnung entstehen.
Vergütung für die Zeit des Ausbildungsdienstes
Du hast den Eignungstest bestanden und möchtest eine Ausbildung im Bundesheer absolvieren. Dadurch bist du zwölf Monate lang allen Auszubildenden gleichgestellt.
Deine Vergütung beträgt:
- Ca. 1.000 Euro Netto für sechs Monate
- Ca. 2.000 Euro Brutto für weitere sechs Monate, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Ausbildung zum Berufsunteroffizier
- Ca. 2.000 Euro Brutto ab 13. Monat für weitere sechs Monate
Ausbildung zum Berufsoffizier
- Ca. 2.150 Euro Brutto ab 13. Monat inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Eintritt in die Theresianische Militärakademie
Ausbildung in Kaderpräsenzeinheit
- Ca. 1.550 Euro Brutto ab 7.bis 12. Monat inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Vergütung für Unteroffiziere und Offiziere
Die Einstiegsgehälter betragen:
- 1.890 bis 2.110 Euro für Unteroffiziere
- 2.270 bis 2.510 Euro für Offiziere