Wer sich dem Dienst an der Waffe verweigert, der muss in Österreich den Wehrersatzdienst in Form des Zivildienstes leisten. Nach der erfolgten Musterung sind die jungen, männlichen Staatsbürger dann angehalten, neun Monate im sozialen Sektor zu arbeiten.
Während dieser Zeit bestehen für die jungen Männer diverse Regelungen, einige davon betreffen auch die Urlaubszeiten, Urlaubsgeld und die Optionen für den Urlaubsantrag.
Im folgenden Artikel sollen die wichtigsten Punkte beleuchtet werden.
Inhalt
Habe ich Urlaubsanspruch während des Zivildienstes?
Der Anspruch auf Urlaub während des Zivildienstes ist im Zivildienstgesetz geregelt und richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
Wer eine 6-Tage-Woche ableistet, hat Anspruch auf 12 Tage Urlaub, wer in einer 5-Tage-Woche arbeitet, erhält 10 Urlaubstage.Insgesamt stehen den Zivildienstleistenden also zwei Wochen Urlaub zu. Dieser Urlaub kann grundsätzlich jederzeit genommen werden – hier sollte eine Einigung mit der Einrichtung gefunden werden.
Urlaubsgeld
Die Urlaubsansprüche der Zivildiener werden im Rahmen der Grundvergütung des Zivildienstes abgegolten. Den Zivildienern steht demnach kein gesondertes Urlaubsgeld zu. Weitere Vergünstigungen, wie etwa der Wohnungszuschuss oder die ÖBB-Karte, kann auch in der Urlaubszeit weiter genutzt werden.
Urlaub auszahlen lassen
Wer seinen Urlaub nicht nimmt, sondern die neunmonatige Zeit durcharbeitet, hat keinen Anspruch auf das Auszahlen von Urlaubstagen. Der Dienstherr ist jedoch dazu angehalten, die eigenen Zivildiener auf die bestehenden Urlaubsansprüche hinzuweisen und ihnen aktiv Möglichkeiten zum Urlaubsabbau zu eröffnen.
Urlaub nehmen / Urlaubsantrag
Wie bereits dargestellt haben alle Zivildiener einen Anspruch auf zwei Wochen Urlaub im Rahmen ihrer Tätigkeit. Hinzu kommen gesetzliche Feiertage und arbeitsfreie Tage auf Grund von betrieblichen Vorgaben.
Um diese Urlaubstage gut zu verteilen, sind Zivildiener und Betrieb angehalten, eine gütige Einigung zu finden.
Sollte keine rechtzeitige Vereinbarung getroffen werden, hat der Zivildiener das Recht, die Hälfte seines Urlaubes (eine Woche) zu Beginn des 7. Monats und den restlichen Urlaub am Ende seiner Dienstzeit zu konsumieren.
Um den Urlaub zu nehmen, muss sich der Zivildiener an die Gegebenheiten im eigenen Betrieb anpassen. Die genauen Wege bei einer Urlaubsmeldung können sich von Betrieb zu Betrieb unterscheiden und werden hier nicht weiter dargestellt.
Krankheit während des Urlaubs
Wer im Laufe seines Urlaubs erkrankt, muss dies dem Arbeitgeber melden, um seinen Anspruch auf die genommen Urlaubstage nicht zu verlieren. Wer länger als drei Tage erkrankt und sich direkt bei seinem Betrieb meldet (inkl. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt), kann seine Urlaubstage nachholen.
Urlaub während des Zivildienstes – Fazit
Wer Zivildienst ableistet, hat im Rahmen seiner neunmonatigen Tätigkeit Anspruch auf zwei Wochen Urlaub.
Dieser Urlaub kann grundsätzlich jederzeit genommen werden, bei der Urlaubsvergabe sind die Betriebe jedoch auch auf innerbetriebliche Besonderheiten und Vorgaben angewiesen. Ist keine Einigung zu finden, so besteht das Recht der Zivildiener, im 7. Monat und am Ende der Dienstzeit den Urlaub anteilig zu nehmen.
Eine Auszahlung von Urlaubstagen ist ebensowenig vorgesehen, wie eine Zahlung von Urlaubsgeld. Wer seinen Urlaub gut legt und auf eine Verbindung von gesetzlichen Feiertagen achtet, kann aus seinen zwei Wochen Urlaub schnell eine längere Zeit machen.