Kann ich den Zivildienst statt in Österreich im Ausland machen?

Männliche Staatsbürger werden in Österreich nach der Schulausbildung zum Wehrdienst herangezogen. Hierdurch sollen die Streitkräfte des Heeres unterstützt werden und der Grundgedanke des wehrhaften Staates gefestigt werden. Wer sich jedoch aus Gewissensgründen gegen den Dienst an der Waffe entscheidet, wird zum Zivildienst herangezogen.
Die Aufgaben im Zivildienst umfassen hauptsächlich Tätigkeiten im sozialen Bereichen und sollen das System unterstützen und den BürgerInnen und Bürgern Österreichs einen Mehrwert bieten. Wer zum Zivildienst herangezogen wird, kann sich jedoch auch mit dem Freiwilligendienst in anderen Feldern betätigen. Ob der Zivildienst auch im Ausland möglich ist, wird im folgenden Artikel beantwortet.

 

Was ist der Unterschied zwischen Zivildienst und Freiwilligendienst?

Im Rahmen der Recherche zum Thema Zivildienst stoßen viele Interessierte auf die Begriffe Zivildienst und Freiwilligendienst.
Beim Freiwilligendienst handelt es sich um eine seit 2013 (bzw. 2016) anerkannte, freiwillige Betätigung in einem Sektor der Umwelthilfe oder der sozialen Arbeit. Da es sich hierbei um ein rein freiwilliges Jahr handelt, werden Männer und Frauen zugelassen.
Die Vergütung dieser Tätigkeit bemisst sich an den Vorgaben des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und hat gegenüber dem eigentlichen Zivildienst einige Vorteile:

  • Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag können bei Anspruch weiter bezogen werden
  • Max. 34 Wochenstunden vs. 45 beim Zivildienst
  • 5 Wochen Freistellung (Urlaub) statt 2 Wochen beim Zivildienst
  • Aufschubmöglichkeit bis zum 28. Lebensjahr.

 

Die Vorteile werden jedoch durch die längere Dauer des FSJ beeinflusst: Statt 9 Monaten im Zivildienst ist die Mindestdauer beim FSJ 10 Monate.

Weitere Informationen zum FSJ gibt es hier.
Jedoch gibt es auch außerhalb des FSJ die Möglichkeit, seinen Zivildienst im Ausland zu absolvieren.

 

Betätigung im Ausland als Zivildiener

Sowohl im Zivildienst als auch im Freiwilligendienst gibt es die Möglichkeiten, seine Dienstzeit im Ausland zu verbringen und so neben den positiven Erfahrungen aus der Arbeit auch die Welt kennenzulernen.
Seit 1992 besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Auslandsdienstes eine Ersatzleistung für den Zivildienst abzuleisten. Der Einsatz im Gedenkdienst, im Sozialdienst und im Friedensdienst befreien die Betroffenen von der Wehr- bzw. Zivildienstpflicht.

 

Gedenkdienst

Mit dem Gedenkdienst übernimmt Österreich aktiv Verantwortung für den Holocaust, indem die Gedenkdiener im Auslandsdienst in Holocaust-Gedenkstätten, Museen oder Forschungseinrichtungen mit Bezug auf die Holocaustforschung wichtige Aufgaben wie die Archivarbeit, Führungen oder Vortragsarbeiten übernehmen.

 

Sozialdienst

Im Sozialdienst werden die Dienenden bei einem der Trägerorganisationen gemäß §12b ZDG eingesetzt. Hierbei handelt es sich um Organisationen, deren Schwerpunkt etwa in der interkulturellen Verständigung oder der Jugendhilfe liegt. Beispiele für solche Träger sind etwa die Informationsgruppe Lateinamerika, der Waldorfbund Österreich oder die Allianz für Kinder.

 

Friedensdienst

Der Friedensdienst befasst sich mit der aktiven Arbeit zu den Themen zivile und gewaltfreie Konfliktlösung, Opfersolidarisierung und gesellschaftlichen Alternativen. Unterstützung beim Finden einer entsprechenden Stelle bieten der Verein Österreichischer Friedensdienste und der Verein Österreichische Auslandsdienste.

 

Was muss ich mitbringen, um Zivildienst im Ausland zu leisten?

Wer im Ausland arbeiten möchte, sollte sich stets ausführlich zu den jeweiligen Zielländern informieren und die dortigen Besonderheiten beachten. Neben diesen allgemeinen Hinweisen müssen jedoch auch einige bürokratische Hürden genommen werden:

  • Die Zivildiensterklärung muss fristgerecht abgegeben werden, auch wenn der Freiwilligendienst im Ausland bereits begonnen wurde.
  • Das Interesse an einem Freiwilligendienst sollte unter Nennung des Dienstes, des Ortes und des angestrebten Datums an die Zivildienstserviceagentur übermittelt werden.
  • Die jeweilige Dienstvereinbarung mit einem der anerkannten Trägern muss selbstständig abgeschlossen und im Anschluss an die Zivildienstserviceagentur übermittelt werden.

 

Nach Ableistung des Dienstes erhalten die Betroffenen eine Bescheinigung, welche an die Zivildienstserviceagentur übermittelt werden muss. Danach erhalten sie eine Bestätigung über die Befreiung vom Wehrdienst bzw. Ersatzdienst.
Weitere Informationen gibt es bei der Zivildienstserviceagentur.

 

Zivildienst im Ausland: Fazit

Über die so genannten Freiwilligendienste ist es möglich, den Zivildienst auch im Ausland zu absolvieren. Mögliche Anlaufstellen informieren umfangreich zu den Möglichkeiten. So ergeben sich für junge Österreicher die Chancen, die Welt kennenzulernen und sich im Ausland sozial zu betätigen. Wir wünschen viel Erfolg und spannende Eindrücke!

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